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Audi Elektromobilität BAFA Förderprogramm


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Innovationsprämie für Neufahrzeuge

Zur Förderung des Absatzes neuer Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride wurde seitens des Bundes das Förderprogramm Elektromobilität (Umweltbonus inkl. Innovationsprämie) eingeführt. Dieses besteht darin, antragsberechtigten Kunden beim Erwerb eines berechtigten, (teil-) elektrischen Fahrzeugs einen Preisvorteil zu gewähren.
Auch beim Erwerb eines jungen gebrauchten Elektrofahrzeugs oder Plug-in-Hybriden profitieren Sie vom Umweltbonus inkl. Innovationsprämie.  Auch hier übernimmt die AUDI AG ein Drittel der Förderung, der Bund zwei Drittel. Alle Informationen und eine Auflistung aller berechtigten Fahrzeuge von Volkswagen finden Sie auf der Homepage des BAFA.

Niedrigere Besteuerung auf Ihren Dienstwagen!

Der Bund hat die Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride gesenkt. Das bedeutet, dass Sie seit dem 01. Januar 2019 Ihren (teil-)elektrischen Dienstwagen bei privater Nutzung nur noch mit 1 % des halben Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Der halbe Bruttolistenpreis gilt auch für die pauschale Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer).

Weiterführende Informationen finden Sie direkt auf der Webseite des Herstellers:

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