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Volkswagen Elektromobilität BAFA Förderprogramm


Herzlich willkommen!

Auf dieser Seite haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Innovationsprämie für Teil- und Elektrofahrzeuge zusammengefasst. Detailiertere Informationen finden Sie auf der offiziellen BAFA Webseite.

Bei Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Abbildungen zeigen Sonderausstattung

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Ronny Schulz

Innovationsprämie für Neufahrzeuge

Zur Förderung des Absatzes neuer Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride wurde seitens des Bundes das Förderprogramm Elektromobilität (Umweltbonus inkl. Innovationsprämie) eingeführt. Dieses besteht darin, antragsberechtigten Kunden beim Erwerb eines berechtigten, (teil-) elektrischen Fahrzeugs einen Preisvorteil zu gewähren.
Auch beim Erwerb eines jungen gebrauchten Elektrofahrzeugs oder Plug-in-Hybriden profitieren Sie vom Umweltbonus inkl. Innovationsprämie. Auch hier übernimmt die Volkswagen AG ein Drittel der Förderung, der Bund zwei Drittel. Alle Informationen und eine Auflistung aller berechtigten Fahrzeuge von Volkswagen finden Sie auf der Homepage des BAFA.

Niedrigere Besteuerung auf Ihren Dienstwagen

Der Bund hat die Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride gesenkt. Das bedeutet, dass Sie seit dem 01. Januar 2019 Ihren (teil-)elektrischen Dienstwagen bei privater Nutzung nur noch mit 1 % des halben Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Der halbe Bruttolistenpreis gilt auch für die pauschale Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer).
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